Software
nennt man die Problemlösungen in der Daten- und Textverarbeitung. Software ist der Oberbegriff für alle in Datenverarbeitungsanlagen einsetzbaren Programme. Der Begriff Software wird als Gegensatz zur Hardware verwendet, die die maschinentechnischen Anlagen umfasst.

Software kann unterteilt werden in System- und Anwendersoftware. Systemsoftware enthält diejenigen Befehle, die die Leistungsfähigkeit der Anlage herstellen und sichern, also die das System steuern und organisieren. Anwendersoftware enthält die Programme, mit denen bestimmte Sachaufgaben oder Probleme gelöst werden, also beispielsweise Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft.

Ohne System- und Anwendersoftware bleibt der Computer ein „toter Kasten“ aus Drähten und Speicherchips. Die Software ist entscheidend dafür, für welchen Zweck der Computer eingesetzt werden kann. Deshalb ist bei der Auswahl einer elektronischen Problemlösung das Hauptaugenmerk auf die Software zu richten. Ist das Programm ausgewählt, wird der Computer ausgesucht, auf dem dieses Programm lauffähig ist.

 
 
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