Sicherungsübereignung
ist eine Übertragung von Eigentum ohne Besitzübertragung zur Sicherung einer Schuld auf den Gläubiger. Der Gläubiger ist verpflichtet, das Eigentum an den Schuldner zurückzugeben, sobald die Schuld getilgt ist.

Wird die Schuld nicht getilgt, ist der Gläubiger berechtigt, das auf ihn übertragene Eigentum zur Deckung der Schuld zu verwenden.

 
 
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