Sicherheitsvorschriften
sind von der Berufsgenossenschaft erlassene Vorschriften zur Unfallverhütung im Betrieb. Die Berufsgenossenschaft bestimmt, welche Einrichtungen und Anordnungen ein Arbeitgeber zur Unfallverhütung treffen muss. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, danach die Voraussetzungen für die Sicherheit im Unternehmen zu schaffen und für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Die Mitarbeiter sind zur Beachtung der Vorschriften wie beispielsweise Rauchverbot im Lager, Benutzung von Leitern anstatt Kisten, Freihalten der Notausgänge und Fluchtwege, verpflichtet.

Innerbetrieblich kontrollieren die Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Vorschriften. Darüber hinaus überwachen Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Verstöße dagegen können mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Für einzelne Wirtschaftszweige und für bestimmte Arbeiten bestehen in Abhängigkeit von den besonderen Gefahren spezielle Sicherheitsvorschriften.

 
 
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