Sicherheitsbeauftragter
muss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorhanden sein, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen und das Vorhandensein und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Art und Größe des Betriebes. Sicherheitsbeauftragte werden durch die Berufsgenossenschaft ausgebildet.  
 
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