| Selbsthilfeverkauf | |
| ist eine Notlösung, die der Verkäufer ergreifen kann, wenn der Käufer dieser Ware in Annahmeverzug gerät. Nach vorheriger Androhung kann der Verkäufer die Ware im Wege des Selbsthilfeverkaufs an Dritte verkaufen. Der Verkauf erfolgt durch eine öffentliche Versteigerung oder freihändig, wenn die Ware einen Marktpreis hat. Der Selbsthilfeverkauf erfolgt auf Rechnung des säumigen Käufers. Der Verkäufer hat bestimmte Anzeigepflichten zu beachten. | |
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