Schweigepflicht
ist eine Verpflichtung des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber, keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie beispielsweise Bezugsquellen, Umsatzzahlen, Einkaufspreise usw. preiszugeben.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Schweigepflicht, kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Unter Umständen ist es auch strafbar. Die Schweigepflicht dauert über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Auch für den Arbeitgeber ergibt sich aus der vertraglichen Fürsorgepflicht eine Schweigepflicht über persönliche Daten des Arbeitnehmers. Ebenso unterliegen die Mitglieder des Aufsichtsrates wie auch des Betriebsrates in bestimmten Fragen der Schweigepflicht. So haben die Mitglieder des Betriebsrates Schweigen über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, die sie im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit erfahren.

 
 
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