| Scheck | |
| Scheck wird zur bargeldlosen Zahlung verwendet. Er ist eine Anweisung des Kontoinhabers an seine Bank, aus seinem Guthaben bei Vorlage eine bestimmte Summe an den berechtigten Inhaber zu zahlen. Die Voraussetzung für die Zahlung mit Scheck ist, dass der Aussteller ein Konto bei einer Bank besitzt und dass dieses Konto ein Guthaben aufweist.
Der Inhaber muss für Zahlungsaufträge die weitgehend vereinheitlichten Formblätter seiner Bank verwenden. Diese Formblätter nennt man Einheitsschecks. Das Scheckgesetz schreibt für die Ordnungsmäßigkeit eines ausgefüllten Scheckformulars sechs Bestandteile zwingend vor:
Weiterhin gibt es noch sechs kaufmännische Bestandteile des Schecks. Sie erleichtern die Arbeit, jedoch ändert ihr Fehlen nichts an der Gültigkeit:
Es gibt verschiedene Scheckarten:
Die Einlösung des Schecks ist an bestimmte Vorlegungs- bzw. Einlösungsfristen gebunden, und zwar
Eine besondere Form des Schecks ist der Euroscheck. In Verbindung mit der EC-Karte war der Euroscheck in allen westeuropäischen Ländern und einzelnen außereuropäischen Ländern als Zahlungsmittel anerkannt. 1972 in Deutschland eingeführt, verlor der Euroscheck durch die Verbreitung der Geldautomaten in den letzten Jahren stark an Bedeutung. Die Einlösegarantie von ehemals 400 DM ist mit Beginn der Umstellung auf den Euro Ende 2001 abgeschafft worden. Seitdem hat die Scheckzahlung im Einzelhandel noch weiter zu Gunsten von Electronic Cash abgenommen. |
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