| Schadensersatz | |
| betrifft den Ausgleich des Schadens, den der Schädiger verursacht hat. Das heißt, der Schädiger muss den Schaden wiedergutmachen. Er muss den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Beim Kauf mangelhafter Ware besteht der Schadensersatzanspruch neben den übrigen Rechten des Käufers, vorausgesetzt, der Verkäufer hat schuldhaft gehandelt – siehe Mängelrüge. Der Schadensersatz umfasst zusätzlich die Folgeschäden wie beispielsweise den entgangenen Gewinn oder Schäden an anderen Vermögenswerten, die durch den Mangel der Ware verursacht wurden. Anstelle des Schadensersatzes kann der Käufer auch Kostenersatz verlangen, die ihm im Vertrauen auf die Vertragserfüllung entstanden sind wie Mängelanzeige, Frachtkosten, Kosten der Untersuchung etc. |
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