Sachmängelhaftung
bedeutet, dass der Verkäufer einer Ware für deren Fehlerhaftigkeit aufkommen muss. Die gewöhnliche Mängelhaftung setzt dabei kein Verschulden des Verkäufers voraus. Er haftet dafür, dass die Ware bei der Übergabe an den Käufer nicht mit Mängeln behaftet ist, die den gewöhnlichen Wert oder den Gebrauch der Ware einschränken. Rechte des Käufers siehe Mängelrüge.  
 
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