Sachbezugswerte
haben steuerrechtliche Bedeutung im Zusammenhang mit der Entlohnung von Mitarbeitern, die nicht in Geld besteht, beispielsweise für kostenlose Mahlzeiten oder freies Wohnen. Diese sog. Sachbezüge sind steuerpflichtiges Einkommen und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung sind für die Sachbezüge  teilweise Werte vorgegeben, sog. Sachbezugswerte, die die Bemessungsgrundlage für die Steuer und Sozialversicherung bilden.  
 
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