| Rücktritt | |
| ist die rückwirkende Aufhebung eines Vertrages auf Grund eines vertraglichen Rücktrittsvorbehalts oder gesetzlichen Rücktrittsrechts, siehe Mängelrüge, irreführende Werbung. Die Partner müssen beim Rücktritt die empfangenen Leistungen zurückgewähren. | |
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