| Rückstellungen | |
| sind Beträge, die als Passiva ausgewiesen werden und die zur Begleichung von Verbindlichkeiten dienen. Rückstellungen sind am Bilanzstichtag noch nicht genau bestimmbarer Aufwand, der in dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht wurde, weil in dieser Zeit bereits eine Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach entstanden ist. Unbekannt ist am Bilanzstichtag jedoch, wann dieser Aufwand fällig wird und/oder wie hoch er ist.
Bilanziell und juristisch werden die Rückstellungen den Verbindlichkeiten zugeordnet. Von den Verbindlichkeiten unterscheiden sich die Rückstellungen dadurch, dass ihre Höhe geschätzt werden muss. Sie dürfen aber nur gebildet werden, wenn die Verbindlichkeit bereits entstanden ist. Sie verringern das betriebliche Reinvermögen und den steuerlichen Gewinn. Rückstellungen sind klar von Rücklagen zu unterscheiden, die Eigenkapital darstellen. |
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