| Rücklagen | |
| sind Kapitalreserven bei Kapitalgesellschaften zusätzlich zum Eigenkapital, die zum Ausgleich späterer Verluste dienen können, aber zugleich eine Sicherheitsfunktion als zusätzliches Eigenkapital darstellen. Rücklagen werden auch als Reserven bezeichnet.
Es wird in offene und stille Rücklagen unterschieden. Die offenen Rücklagen erscheinen in der Bilanz als gesonderte Position neben dem gezeichneten Eigenkapital, einem etwaigen Gewinnvortrag und Jahresüberschuss, die stillen, auch stille Reserven genannt, nicht. Stille Reserven können auch Nicht-Kapitalgesellschaften bilden. Sie entstehen
Stille Reserven auf der Passivseite gebildet kommen weniger häufig vor. Sie entstehen in erster Linie durch extremes Ausnutzen der Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden. Stille Reserven auf der Aktivseite gebildet existieren nahezu in jeder Bilanz. Die Gründe sind vielfältig. Sie entstehen durch Wertsteigerungen von Anlagegütern und vor allem durch das Ausnutzen von Bewertungsspielräumen sowie als Folge des Niederstwertprinzips beim Wertansatz von Vermögensgegenständen des Unternehmens, aber auch durch Schätzfehler, so wenn beispielsweise der Forderungseingang zu negativ beurteilt wird. Im Einzelhandel liegen die stillen Reserven vor allem beim Warenbestand und, wenn vorhanden, bei den Immobilien. Stille Reserven sind nicht aus der Bilanz ersichtlich. Das Eigenkapital erscheint niedriger als es tatsächlich ist. Sie lösen sich auf bzw. werden aufgelöst durch den laufenden Umsatzprozess, durch die bewusste Auflösung beim Übergang zu niedrigeren Bewertungsabschlägen, durch der Verkauf von Anlagegütern. Bei den offenen Rücklagen trennt man in gesetzliche und freiwillige Rücklagen. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, als gesetzliche Reserve so lange mindestens 5% des Gewinns der Rücklage zuzuführen, bis diese 10% des Grundkapitals erreicht hat. Darüber hinaus legen die meisten Aktiengesellschaften freiwillige Rücklagen an. Die Rücklagen sind nicht zu verwechseln mit den Rückstellungen. |
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