| Richtsätze | |
| (Gewinn-Richtsätze) sind Verhältniszahlen zur Ermittlung des Gewinns nichtbuchführungspflichtiger Gewerbetreibender und Land- und Forstwirte sowie derjenigen Steuerpflichtigen, die zwar gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen, die dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen und auch zur Verprobung von Gewinnen.
Die Richtsätze dienen als Hilfsmittel für die Finanzverwaltung zur Ermittlung der Einkünfte bei Fehlen geeigneter Unterlagen. Den Richtsätzen liegen Ergebnisse von Außenprüfungen zugrunde. Sie werden als Rahmensätze mit einem Mittelsatz aufgestellt, unterteilt nach Branchen. Die Richtsätze sind unterteilt in Roh-, Halbrein- und Reingewinnsätze in Prozenten des wirtschaftlichen Umsatzes. |
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