| Revision | |
| bedeutet Prüfung bereits vollzogener Vorgänge.
1. werden bei der Revision die Aufzeichnungen des betrieblichen Rechnungswesens oder Arbeitsabläufe geprüft, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken oder um Organisationsmängel zu beseitigen und die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren. Revisionen werden von außenstehenden oder betrieblichen Sachverständigen durchgeführt, beispielsweise durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Große Unternehmen, zumeist auch Banken, haben häufig eigene Revisionsabteilungen. Die Mitarbeiter dieser Abteilung werden Revisor genannt. 2. ist die Revision ein gerichtliches Rechtsmittel, mit dem in der zweiten Instanz eine gerichtliche Entscheidung überprüft werden soll. |
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