Rechtsgeschäft
ist eine Handlung, durch die Rechte begründet, verändert oder aufgehoben werden. Rechtsgeschäfte gestalten rechtliche Beziehungen. Zum einseitigen Rechtsgeschäft wie beispielsweise zur Kündigung oder zum Testament bedarf es einer Willenserklärung, zum mehrseitigen Rechtsgeschäft dagegen mehrerer einander gegenüberstehender Willenserklärungen – dann handelt es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, wie es der Kauf darstellt – oder um gleichgerichtete Willenserklärungen als Gesamtakt zur Gründung beispielsweise einer Gesellschaft. Manche Rechtsgeschäfte sind formbedürftig. Das heißt, sie bedürfen der Schriftform oder Beurkundung.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken