Rechtsfähigkeit
hat jeder, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Rechtspersönlichkeit). Das trifft auf alle natürlichen Personen von ihrer Geburt bis zum Tode zu. Ebenso sind juristische Personen vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an rechtsfähig. Davon zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken