bedeutet Rechenschaft abgeben. Die Rechenschaftspflicht
- ist im BGB § 259 geregelt. Die Rechnungslegung umfasst danach die Mitteilung einer Rechnung mit der geordneten Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben an den Berechtigten, und soweit Belege üblicherweise erteilt werden, diese vorzulegen.
- regelt § 242 HGB, dass die Kaufleute zu Beginn ihres Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss aufstellen müssen, der jeweils das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt.
- schreibt § 264 HGB für Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss, erweitert um einen Anhang, sowie einen Lagebericht vor. Speziell für Aktiengesellschaften ist die Rechnungslegung auch in den §§ 150 ff. des Aktiengesetzes geregelt und für größere Unternehmen und Konzerne, unabhängig von der Rechtsform, durch das Publizitätsgesetz.
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