ist eine Bilanzposition zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen. Es wird unterschieden:
- in intransitorische Rechnungsabgrenzungsposten, das sind solche Aufwendungen und Erträge, die schon bezahlt wurden, aber das Ergebnis des nächsten Jahres betreffen. Dazu zählen beispielsweise der Aufwand für Versicherungsbeiträge, die Anfang des zweiten Halbjahres für das gesamte Versicherungsjahr im voraus gezahlt werden. Die Hälfte davon ist auf der Aktivseite abzugrenzen. Oder es werden Mieterträge zum Ende des Geschäftsjahres für mehrere Monate im voraus vereinnahmt. Die Mieten, die das neue Geschäftsjahr betreffen, sind passiv abzugrenzen.
- antizipative Rechnungsabgrenzungsposten, das sind solche Aufwendungen und Erträge, die das laufende Geschäftsjahr betreffen, aber noch nicht bezahlt oder noch nicht vereinnahmt wurden. Das sind beispielsweise noch nicht gezahlte Gehälter oder im neuen Geschäftsjahr erhaltene Mieten auch noch für Monate des vorhergehenden Geschäftsjahres. Die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten gehören bilanztechnisch nicht in die Rechnungsabgrenzung. Sie müssen unter den Verbindlichkeiten passiviert bzw. unter den Forderungen aktiviert werden.
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