Raumplanung
umfasst
  1. wirtschaftsgeographisch die Summe aller Maßnahmen zur gezielten Entwicklung aller Bereiche der (über-)örtlichen Infrastruktur (Bebauung, Verkehr, Energie etc.)  und
  2. architektonisch die an den (betrieblichen) Prozessen ausgerichtete Planung von Immobilien.

Im Einzelhandel speziell versteht man darunter auch die planerische Aufteilung der Geschäftsräume in Verkaufs- und Nebenräume mit den jeweiligen Funktionszuordnungen und weiter die Zu- und Anordnung der einzelnen Warengruppen auf die und in den Verkaufsräumen. Die Raumplanung berücksichtigt dabei die Grundlagen der Raumökonomie.

 
 
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