Ratenkauf
auch Teilzahlungskauf genannt, ist der Erwerb einer Sache gegen ratenweise Entrichtung des Kaufpreises. Auch die Verpflichtung zur Abnahme ist dem Erwerb gleichgestellt. Übereilte Abschlüsse können auf Grund eines zweiwöchigen Widerrufsrechtes rückgängig gemacht werden. Siehe auch Abzahlungsgeschäft.  
 
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