Preisauszeichnung
ist im Einzelhandel – mit wenigen Ausnahmen – Vorschrift. In Schaufenstern, Schaukästen und im Laden muss der geforderte Preis für Waren oder Dienstleistungen sichtbar ausgehängt sein. Das soll Preisvergleiche erleichtern. Gesetzliche Grundlage der Preisauszeichnung ist die Preisangabenverordnung.  
 
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