Preisabsprachen
in Verträgen zwischen selbstständigen Unternehmen, die getroffen werden, um den Wettbewerb spürbar zu beeinflussen, sind nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich verboten. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen nur mündlich getroffen wurden. Solche unzulässigen Vereinbarungen, die unter anderem die PreiseLeistungen oder Werbung betreffen können, werden mit Bußgeldern geahndet.  
 
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