| Personengesellschaft | |
ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, mindestens zwei, zu einem bestimmten Zweck in einer Gesellschaft, bei der die rechtliche Gestaltung abgestimmt ist. Merkmale der Personengesellschaft sind:
In der Bundesrepublik gibt es folgende Arten von Personengesellschaften:
Die stille Gesellschaft ist dagegen als solche keine Personengesellschaft, da die Gesellschaft nur im Innenverhältnis besteht. Allerdings kann auch mit einer Personengesellschaft eine stille Gesellschaft begründet werden. |
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