Personengesellschaft
ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, mindestens zwei, zu einem bestimmten Zweck in einer Gesellschaft, bei der die rechtliche Gestaltung abgestimmt ist. Merkmale der Personengesellschaft sind:
  • Die Mitgliedschaft kann ohne Zustimmung aller anderen Mitglieder nicht übertragen oder vererbt werden,
  • die Gesellschafter führen selbst die Geschäfte,
  • alle oder ein Teil der Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft,
  • sie ist keine juristische Person, hat also keine eigene Rechtsfähigkeit.

In der Bundesrepublik gibt es folgende Arten von Personengesellschaften:

  1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  2. die offene Handelsgesellschaft (oHG),
  3. die Kommanditgesellschaft (KG),
  4. die GmbH & Co. KG.

Die stille Gesellschaft ist dagegen als solche keine Personengesellschaft, da die Gesellschaft nur im Innenverhältnis besteht. Allerdings kann auch mit einer Personengesellschaft eine stille Gesellschaft begründet werden.

 
 
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