Personalrabatt
wird den Mitarbeitern eines Einzelhandelsgeschäfts und mitunter auch ihren Familienangehörigen als Nachlass vom ausgezeichneten  Verkaufspreis für Einkäufe bei ihrem Arbeitgeber gewährt. Der Personalrabatt wird entweder sofort an der Kasse abgezogen, später gegen Vorlage des Kaufbeleges erstattet oder über ein Monatskonto bei der Gehaltsabrechnung verrechnet.

Der Personalrabatt gehört zu den freiwilligen sozialen Leistungen des Arbeitgebers. Die Rabatthöhe richtet sich gewöhnlich nach der Art der Ware, der Kaufhäufigkeit und der Höhe der Kalkulation. Mit Personalrabatt darf Ware nur für den Eigenbedarf gekauft werden. Zur Sicherheit für das Unternehmen wird die Personalkaufsumme bzw. die Warenmenge manchmal limitiert.

Personalrabatte sind, wenn nicht mehr als 4% gewährt werden, für die Mitarbeiter lohnsteuerfrei. Liegt der Rabattsatz höher, sind sie als  geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig, wenn der Rabattfreibetrag von jährlich 1.224 EUR überschritten wird.

 
 
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