| Personalnebenkosten | |
| sind ein Bestandteil der Personalkosten. Sie fallen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt an. Zu unterscheiden ist in Personalnebenkosten, die auf Grund gesetzlicher und tariflicher Regelungen sowie solche, die vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden.
Zu den ersteren gehören die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, der bezahlte Urlaub, die bezahlten Feier- und Krankentage, die Kosten des Betriebsrates, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und anderes mehr. Zu den freiwilligen Arbeitgeberleistungen, auch als freiwillige Sozialleistungen bezeichnet, gehören beispielsweise betriebliche Zuwendungen zum Kantinenessen, Fahrtkostenzuschüsse, freiwillig gezahlte Familienhilfen, betriebliche Altersversorgung, Versicherungen, zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen, Personalrabatt, Aus- und Fortbildung. |
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