Personaldiebstahl
ist die Bezeichnung für einen Waren- oder Gelddiebstahl, bei dem es sich im Gegensatz zum Diebstahl durch Kunden um die vorsätzliche und rechtswidrige Aneignung von Waren oder Geld durch Mitarbeiter handelt.

Personal- und Kundendiebstahl zusammengenommen werden als Ladendiebstahl bezeichnet. Fachleute schätzen, dass etwa die Hälfte der Ladendiebstähle auf das Personal zurückzuführen ist.

Was aber gemeinhin als Personaldiebstahl bezeichnet wird, ist in vielen Fällen Unterschlagung durch Mitarbeiter. Denn diese beiden Tatbestände unterscheiden sich dadurch, dass sich die Sache bei der Unterschlagung in der Verfügungsgewalt des Unterschlagenden befindet, beim Diebstahl aber nicht.

 
 
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