Pauschalisierung der Lohnsteuer
ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bedeutet, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerberechnung unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes im Gegensatz zur Regelbesteuerung pauschal durchführen kann.

Die Pauschalsteuer wird im Gegensatz zur Individualsteuer vom Arbeitgeber getragen. Hierbei gibt es feste und durchschnittlich zu errechnende Vom-Hundert-Sätze. So sind beispielsweise der an Teilzeit- und Aushilfskräfte gezahlte Lohn, bestimmte Bar- und Sachzuwendungen und auch  Direktversicherungsbeiträge für eine pauschale Steuerberechnung zugelassen. Siehe auch Lohnsteuerpauschalierung.

 
 
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