Patent
ist der Begriff für ein Recht und dient dem Schutz für die gewerbliche Verwertung einer Erfindung eines neuartigen Erzeugnisses oder für die Erfindung eines neuen Herstellungsverfahrens. Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (beispielsweise ein Erbe).

Das Patent erlaubt dem Patentinhaber, den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen, selbst  zu gebrauchen oder in den  Handel zu bringen. Gegen Dritte, die dieses Recht missbrauchen, kann er gerichtlich vorgehen.

Das Patent wird durch das Deutsche Patentamt in München auf Grund eines schriftlichen Antrages des Erfinders verliehen. Der Patentschutz gilt nur im Inland. Soll er auch im Ausland gelten, so muss ein Auslandspatent beantragt werden.

 
 
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