Paket
ist der Begriff für einen Gegenstand, der sich zur Beförderung durch die Post eignet und dessen Gewicht bis 20 kg (in einigen Ländern nur bis 10 kg) betragen darf. Für sperrige Gegenstände wird ein Zuschlag zur Paketgebühr erhoben. Die Post haftet für die Beförderung der Pakete. Die Einlieferung wird bescheinigt. Den Paketen muss eine Paketkarte beigefügt werden. Selbstbucher, das sind Unternehmen mit einem speziellen Vertrag, können davon abweichende Vereinbarungen mit der Post treffen.  
 
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