| Pacht | |
| ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter ein wirtschaftliches Gut, beispielsweise einen Betrieb, zur Nutzung und Ertragserzielung gegen ein festes Entgelt, den Pachtzins, zu überlassen. Die Erträge stehen dem Pächter zu. Der Vorgang als solcher wird als Verpachtung bezeichnet.
Im Gegensatz dazu umfasst die Miete nur die Gebrauchsüberlassung. Hat beispielsweise ein Einzelhändler ein Geschäft gepachtet, so bedeutet das, dass er ein Ladenlokal und ein ihm nicht gehörendes Unternehmen gepachtet hat. Dafür bezahlt er den Pachtzins, bekommt die Gewinne aus dem Geschäft und ist verpflichtet, das Ladenlokal und das Unternehmen auf einem vertragsgemäßen Stand zu halten. Bei der Miete dagegen zieht der Einzelhändler mit seinem eigenen Unternehmen in ein fremdes Ladenlokal. |
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