ordentliche Kündigung
ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Mietvertrag) unter Einhaltung einer vorher vereinbarten Kündigungsfrist. Die ordentliche Kündigung kann von jedem Vertragspartner ausgesprochen werden; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird bei der außerordentlichen Kündigung der Vertrag sofort beendet. Siehe auch Kündigung.

 
 
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