Orderscheck
ist ein Scheck mit Angabe des Begünstigten, der als Orderpapier durch Indossament übertragen werden kann.  Eine Orderklausel ist überflüssig, da der Scheck ein geborenes Orderpapier ist.

Orderschecks sind im deutschen Zahlungsverkehr relativ selten, aber beim Postversand zwecks Ausgleich von Verbindlichkeiten aus Sicherheitsgründen sehr beliebt. Es herrscht der Inhaberscheck (mit Überbringerklausel) vor.

 
 
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