Obligo
bedeutet: Schuld, Verpflichtung oder Verbindlichkeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch drückt man mit „ich bin im Obligo“ aus, dass man in der Schuld ist in dem Sinne, eine Angelegenheit zu erledigen. „Ohne Obligo“ bedeutet ohne Gewähr.

Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Wechselverbindlichkeiten gebraucht. Darunter versteht man die Gesamtheit der Wechselschulden eines Unternehmens. Aber auch die mögliche Inanspruchnahme durch übernommene Garantien wird als Obligo bezeichnet.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken