nichtintegrierter Standort
Hierbei handelt es sich um einen Standort außerhalb der Siedlungsstruktur. Die Baunutzungsverordnung schreibt vor, dass  Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe nur in Kerngebieten und in extra für sie ausgewiesenen Sondergebieten angesiedelt werden dürfen.  
 
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