| nichtintegrierter Standort | |
| Hierbei handelt es sich um einen Standort außerhalb der Siedlungsstruktur. Die Baunutzungsverordnung schreibt vor, dass Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe nur in Kerngebieten und in extra für sie ausgewiesenen Sondergebieten angesiedelt werden dürfen. | |
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