natürliche Person
sind neben der juristischen Person im BGB, erster Abschnitt § 1 bis § 89, genau bestimmt. Jeder Mensch ist eine natürliche Person, rechtsfähig von Geburt an (§ 1 BGB), volljährig mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer selbstständigen beruflichen, noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist (§13 BGB).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Rechtsgeschäften gewerblich oder selbstständig beruflich auftritt (§ 14 BGB).

 
 
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