Nutzungsdauer
ist die der betrieblichen Erfahrung entsprechende Dauer der Einsatzfähigkeit eines Anlagegegenstandes, beispielsweise einer  Ladeneinrichtung.

Für die Bemessung der jährlichen Abschreibung von Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, von der Finanzverwaltung in AfA-Tabellen festgelegt, maßgebend. Sie ist zumeist kürzer als die tatsächliche Lebensdauer.

 
 
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