Notbeleuchtung
ist eine netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung. Sie wird vor allem für drei Anlässe benötigt,
  1. um bei Stromausfall notwendige Tätigkeiten fortführen zu können
  2. um bei Stromausfall für anwesende Personen Unfallgefahren zu vermeiden und
  3. um Rettungswege ausreichend zu beleuchten. Die Einzelheiten regelt die Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 mit späteren Änderungen.
 
 
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