ist eine netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung. Sie wird vor allem für drei Anlässe benötigt,
- um bei Stromausfall notwendige Tätigkeiten fortführen zu können
- um bei Stromausfall für anwesende Personen Unfallgefahren zu vermeiden und
- um Rettungswege ausreichend zu beleuchten. Die Einzelheiten regelt die Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 mit späteren Änderungen.
|
|