| Niederstwertprinzip | |
| ist ein Bewertungsgrundsatz, der von buchführenden Kaufleuten als Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten ist. Im Interesse des Gläubigerschutzes ist in der Bilanz von den drei möglichen Wertansätzen bei Gütern des Umlaufvermögens stets der niedrigste anzusetzen.
Als Wertansätze kommen in Frage: der Anschaffungspreis, der Börsen- oder Marktpreis und, wenn es diesen nicht gibt, ein entsprechender Wert. Das bedeutet, dass noch nicht durch Umsatz realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, aber drohende Verluste ausgewiesen werden müssen. Niedrigere Werte als der Anschaffungspreis können durch verschiedene Entwicklungen entstehen: Ware kann technisch oder modisch überholt oder durch Verderb, Verschmutzen oder Beschädigungen im Wert gemindert sein. Siehe auch Teilwert. |
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