Nennbetrag
auch Nennwert oder Nominalwert, ist
  1. der gesetzlich verankerte Wert eines Zahlungsmittels, mit dem Zahlungen abgerechnet werden. So ist in der EU der Euro zu 100 Cent als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt.
  2. wird der auf einer Aktie oder Anleihe aufgedruckte Geldbetrag als Nennbetrag bezeichnet. Das Aktienrecht erlaubt Nennwerte von 1 EUR bzw. einem vielfachen davon. Streng vom Nennwert ist der Marktwert der Aktie zu unterscheiden. Nur der letztere bestimmt, was die Aktie an der Börse kostet.
 
 
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