auch Nennwert oder Nominalwert, ist
- der gesetzlich verankerte Wert eines Zahlungsmittels, mit dem Zahlungen abgerechnet werden. So ist in der EU der Euro zu 100 Cent als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt.
- wird der auf einer Aktie oder Anleihe aufgedruckte Geldbetrag als Nennbetrag bezeichnet. Das Aktienrecht erlaubt Nennwerte von 1 EUR bzw. einem vielfachen davon. Streng vom Nennwert ist der Marktwert der Aktie zu unterscheiden. Nur der letztere bestimmt, was die Aktie an der Börse kostet.
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