Nachnahme
ist die Bezeichnung für ein Einziehungsverfahren der
Deutschen Post AG
.
Sie kann angewendet werden
zum Einzug von
Geld
,
zum Einzug von Geld gegen Aushändigung eines
Paketes
oder Postguts,
zum Einzug von Geld gegen Aushändigung eines Briefes oder einer Postkarte.
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