Nachnahme
ist die Bezeichnung für ein Einziehungsverfahren der Deutschen Post AG.
Sie kann angewendet werden
  • zum Einzug von Geld,
  • zum Einzug von Geld gegen Aushändigung eines Paketes oder Postguts,
  • zum Einzug von Geld gegen Aushändigung eines Briefes oder einer Postkarte.
 
 
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