| Monopol | |
| ist eine selten anzutreffende Marktform, bei der auf einer Marktseite, Angebots- oder Nachfrageseite, nur ein Marktteilnehmer vorhanden ist. Beispiel für Angebotsmonopole sind die Deutsche Bundesbahn bei Fracht- und Personentransporten auf der Schiene, die Deutsche Bundespost als Beförderer von Briefsendungen und die regionalen Elektrizitäts- und Wasserwerke als Anbieter von Strom und Wasser. Beispiel für ein Nachfragemonopol ist der Staat als Nachfrager im Straßenbau. Monopolisten können angesichts fehlender Konkurrenz den Preis selbst bestimmen; sie sind marktbeherrschend.
Um den Wettbewerb zu umgehen, kommt es immer wieder zu Versuchen von Unternehmen, Preise und angebotene Mengen untereinander abzusprechen. Große nachfragestarke Einkaufskooperationen des Handels versuchen, durch Zusammenfassen ihrer Nachfragemenge den Preis zu bestimmen. Solche Monopolisierungsversuche in der Form von Kartellen sind nicht im Sinne der Marktwirtschaft. Deswegen enthält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Bestimmungen, um die missbräuchliche Ausnutzung der Marktstellung marktbeherrschender Unternehmen zu unterbinden. |
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