Mitunternehmerschaft
ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine Personenvereinigung, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind in der Regel Mitunternehmer. Nicht die Mitunternehmerschaft, sondern die einzelnen Mitunternehmer sind einkommensteuerpflichtig. Ihre Gewinnanteile werden durch die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ermittelt.

Bei der Beschäftigung von Angehörigen muss darauf geachtet werden, dass sie kein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiativen ergreifen können, da sie sonst als Mitunternehmer angesehen werden könnten mit der Folge, dass die für diese Familienangehörigen gezahlten Gehälter keine steuermindernden Betriebsausgaben sind.

 
 
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