| ist eine Ausnahme vom Verbot von Empfehlungen, mit denen eine Umgehung des Kartellverbots bezweckt oder bewirkt wird. Das Merkblatt des Bundeskartellamtes über die Kooperationsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen nach dem Kartellgesetz vom 16.12.1998 nimmt ausführlich dazu Stellung. Ausgenommen vom Verbot sind Empfehlungen von Vereinigungen kleiner und mittlerer Unternehmen, wenn die Empfehlungen auf den Kreis der Beteiligten beschränkt bleiben, sie dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großbetrieben zu fördern und die Empfehlungen ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet sind. |
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