Mindesthaltbarkeitsdatum
ist die zwar gängige, aber falsche Bezeichnung für das auf Lebensmittelpackungen vermerkte Datum. Denn die Ware ist am sog. Verfalldatum noch nicht unbedingt schlecht oder ungenießbar. Der Hersteller oder Verarbeiter garantiert – richtige Behandlung vorausgesetzt – bis zu diesem Datum die wertgebenden Eigenschaften der Ware wie Farbe, Geruch und Geschmack. Er garantiert aber weder, dass die Ware bis zu diesem Zeitpunkt unbedenklich genießbar ist, noch, dass sie danach nicht mehr genießbar ist.

Verbraucher sollten die Ware vor dem Verbrauch daher immer prüfen. In den Geschäften mit entsprechenden Artikeln muss eine strenge Kontrolle dieser Waren durchgeführt werden, um ggf. rechtzeitig kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum mit Sonderpreisen den Abverkauf zu fördern und um den Einkauf entsprechend zu steuern. Auch sollte mit Hilfe der Regalbestückung das Prinzip verfolgt werden, was zuerst hereingekommen ist, muss auch zuerst verkauft werden.

 
 
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