Mietwert, kalkulatorischer
ist der Ausdruck für das Ansetzen einer Miete bei eigengenutzten Räumen. Einzelhandelsbetriebe setzen für eigengenutzte Räume eine kalkulatorische Miete an, damit sie diese Kosten statistisch erfassen können.

Der Mietwert ist in einer Höhe anzusetzen, den ein fremder Mieter unter Berücksichtigung des Zustandes und des lokalen Mietpreisniveaus zahlen würde. Abzuziehen sind ggf. in den Betriebskosten enthaltene Aufwendungen (Abschreibungen, Bankzinsen, Hausreparaturen etc.) für das betroffene Objekt.

 
 
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