Mietvertrag
legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, die sich aus der Überlassung von Sachen eines Vermieters an einen Mieter ergeben. Mietverträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, doch ist bei Geschäftsräumen die Schriftform erforderlich, wenn die Vertragsdauer mehr als ein Jahr beträgt.

Einige Besonderheiten sind bei der Vermietung von Ladenlokalen im Einzelhandel zu beachten: Die Miethöhe ist oftmals am Umsatz oder Gewinn des Geschäftes orientiert (Umsatzmiete), die Mietzinsveränderung wird an bestimmte Bezugsgrößen gekoppelt (Wertsicherungsklauseln), es werden Konkurrenzschutzklauseln vereinbart.

Da die Benutzung eines angemieteten Ladenlokals für den Einzelhandel von existenzieller Bedeutung ist, werden Mietverträge für Ladenlokale in der Regel längerfristig über einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren, evtl. mit Verlängerungsoption, abgeschlossen.

 
 
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