Mietkauf
ist die vertragliche Vereinbarung, durch die den Kunden Gebrauchsgüter (beispielsweise Kfz, Maschinen) zunächst zur Nutzung vermietet werden mit der Möglichkeit, das betreffende Produkt später, beispielsweise nach zwei Jahren, zu kaufen. Dabei kann vereinbart werden, dass ein Teil der Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet oder der Mietvertrag zu einer niedrigeren Miete verlängert wird und danach der Mietgegenstand in das Eigentum des Mieters übergeht.

Macht der Mieter von seinem Mietkaufrecht keinen Gebrauch, erhält der Vermieter die Mietsache zurück. Er kann sie dann anderweitig vermieten oder verkaufen. Mietkauf ist als Instrument stark verwandt mit dem Leasing.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken