Mehrarbeit
nicht zu verwechseln mit Überstunden, ist die Arbeitszeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag hinausgeht. Sie ist grundsätzlich verboten, aber in einem bestimmten Rahmen bis zu zehn Stunden werktäglich zulässig. Ausnahmen können auch tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich zu leistende Normalarbeitszeit hinausgehen. Da diese Arbeitszeit in der Regel unter der gesetzlichen Arbeitszeit liegt, sind Überstunden erst gleichzeitig auch Mehrarbeit, wenn die gesetzlich geregelte Arbeitszeit überschritten wird.

Mehrarbeit muss zusätzlich bezahlt oder durch entsprechende Freizeit abgegolten werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung von Mehrarbeit ist Gegenstand freier Übereinkünfte im Arbeits- oder Tarifvertrag.

 
 
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