Marktmacht
ist die Fähigkeit eines Unternehmens, einen Markt zu beherrschen. Man spricht dann von Marktmacht, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, seinen Partnern die eigenen Konditionen aufzudrängen. Das kann im Sinne von Nachfragemacht oder Angebotsmacht der Fall sein.

Die marktbeherrschende Funktion eines einzelnen oder weniger Unternehmen ist für den freien Wettbewerb hinderlich. Deswegen ist es Aufgabe der Wirtschaftspolitik, durch Gesetzgebung und Kontrolleinrichtungen, wie beispielsweise das Kartellamt, Marktmacht zu bekämpfen bzw. ihr Entstehen durch Fusionen von Unternehmen zu verhindern. Siehe auch Kartellrecht.

 
 
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